Facebook hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten niederländischer Nutzer gegen das Gesetz verstoßen, entschied das Amsterdamer Gericht am Mittwoch. Das Social-Media-Unternehmen nutzte die Daten für Werbezwecke und gab sie an andere Unternehmen weiter, obwohl dies nicht erlaubt war.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass Facebook zwischen dem 1. April 2010 und dem 1. Januar 2020 gegen niederländisches Recht verstoßen hat. Die Klage wurde von der Data Privacy Foundation (DPS) eingereicht, einer Stiftung, die kollektiven Schadenersatz fordert.
Dem Urteil zufolge verarbeitete Facebook personenbezogene Daten zu Werbezwecken, ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu haben. Diese Grundlage fehlte auch bei der Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten zu Werbezwecken. Dazu gehören zum Beispiel sexuelle Vorlieben oder die Religion.
Das Gericht entschied ferner, dass Facebook seine Nutzer nicht ausreichend über die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an andere Parteien informiert hat. In diesem Fall, so das Gericht, wurden nicht nur personenbezogene Daten der Nutzer selbst, sondern auch personenbezogene Daten ihrer Facebook-Freunde weitergegeben.
Eine dritte Klage wegen Cookies wurde abgewiesen. Das Gericht entschied, dass das Setzen von Cookies auf Websites Dritter nicht rechtswidrig ist. Nach Ansicht des Gerichts ist nicht Facebook, sondern der Betreiber der Website dafür verantwortlich. Websites müssen ihre Besucher fragen, ob sie Cookies setzen dürfen.
Anspruchsstiftung kann Schadenersatz fordern
In diesem Fall konnte noch kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Mit dem vorliegenden Urteil kann die Claims Foundation aber in einem neuen Verfahren Schadensersatz geltend machen.
„Mit diesem Urteil können die Verbraucher eine Entschädigung für die jahrelangen Datenschutzverletzungen durch Facebook erhalten“, sagte Dick Bouma, Präsident der DPS. „Es liegt nun an Facebook, diese anzubieten. Darüber wollen wir mit dem Unternehmen sprechen.“
Ein Sprecher der Facebook-Muttergesellschaft Meta erklärte gegenüber NU.nl, dass das Unternehmen gegen das Urteil Berufung einlegen wolle.